Rechtsprechung
   BGH, 09.05.1961 - 1 StR 103/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,4831
BGH, 09.05.1961 - 1 StR 103/60 (https://dejure.org/1961,4831)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1961 - 1 StR 103/60 (https://dejure.org/1961,4831)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1961 - 1 StR 103/60 (https://dejure.org/1961,4831)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,4831) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Betruges und wegen Urkundenfälschung - Bildung einer Hilfsstrafkammer - Nachbesetzung eines Schöffen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.11.1958 - 1 StR 532/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.05.1961 - 1 StR 103/60
    In der Entscheidung des erkennenden Senats BGHSt 12, 104 [BGH 11.11.1958 - 1 StR 532/58] ist die Frage, ob auch der Landgerichtspräsident die Bildung einer Hilfsstrafkammer anordnen kann, unentschieden geblieben.

    Die Hilfsstrafkammer durfte mit einem Landgerichtsrat als Vorsitzenden besetzt werden (BGHSt 12, 104 [BGH 11.11.1958 - 1 StR 532/58]).

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.05.1961 - 1 StR 103/60
    Abgesehen davon, daß es sich um eine Hilfserwägung des Landgerichts handelt, auf der das Urteil nicht beruht, ist die Aufklärungsrüge der Staatsanwaltschaft unzulässig, weil die Revision nicht darauf gestützt werden kann, daß ein Beweismittel nicht völlig ausgeschöpft, also insbesondere an Mitangeklagte oder Zeugen nicht weitere Fragen gestellt worden seien (BGHSt 4, 125, 126) [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52].
  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 342/60

    Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der Amtspflichtsverletzung im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 09.05.1961 - 1 StR 103/60
    Dieses hat, indem es die Hilfsstrafkammer mit Richtern besetzte und ihr bestimmte Geschäfte zuwies, sich jedenfalls die Anordnung des Landgerichtspräsidenten zu eigen gemacht und damit einen etwaigen Rechtsfehler geheilt (vgl. BGH in NJW 1961, 472 Nr. 20 hinsichtlich von Ferienkammern, deren Bildung fälschlich durch den Landgerichtspräsidenten angeordnet war).
  • BGH, 22.11.1957 - 4 StR 497/57
    Auszug aus BGH, 09.05.1961 - 1 StR 103/60
    Diese Meinung wird in der Entscheidung des 4. Strafsenats BGHSt 11, 106, 107 [BGH 22.11.1957 - 4 StR 497/57] gebilligt.
  • BGH, 13.07.1951 - 2 StR 299/51
    Auszug aus BGH, 09.05.1961 - 1 StR 103/60
    Ebenso bestehen gegen ihre Besetzung mit einem Hilfsrichter als Beisitzer keine rechtlichen Bedenken (BGHSt 1, 274).
  • BGH, 12.05.1959 - 1 StR 145/59
    Auszug aus BGH, 09.05.1961 - 1 StR 103/60
    Eine Vertretung kommt hier weder für die Direktoren, was selbstverständlich ist, noch - jedenfalls bei nicht dauernder Verhinderung - für den dienstältesten Landgerichtsrat in Betracht (BGHSt 13, 126).
  • RG, 12.11.1928 - II 1113/28

    1. Unterliegt die Notwendigkeit der Bildung einer Hilfsstrafkammer wegen

    Auszug aus BGH, 09.05.1961 - 1 StR 103/60
    Es ist richtig, daß das Reichsgericht allein das Präsidium zur Bildung einer Hilfsstrafkammer für befugt erklärt hat (RGSt 62, 309, 210; RG HRR 1929 Nr. 1542).
  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20

    Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund

    An den zuvor formulierten engen Grenzen der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. etwa BGH, Urteile vom 8. Dezember 1999 - 3 StR 267/99, NJW 2000, 1580, 1581; vom 7. Juni 1983 - 4 StR 9/83, BGHSt 31, 389, 392; vom 7. November 1979 - 2 StR 398/79, juris Rn. 10; vom 9. Mai 1961 - 1 StR 103/60, WKRS 1961, 10906 Rn. 11; Beschluss vom 19. April 2000 - 3 StR 32/00, BGHR GVG § 21e Abs. 3 Änderung 4) hielt er nicht mehr fest.
  • BGH, 08.12.1999 - 3 StR 267/99

    Bildung einer Hilfsstrafkammer bei Überlastung einer als Schwurgericht tätigen

    Ein durchgreifender Rechtsmangel ist jedenfalls erst dann begründet, wenn offen zutage liegt, daß die Mehrbelastung von Dauer und nicht bloß vorübergehend ist, und daher die Entscheidung über die Bildung der Hilfsstrafkammer als objektiv willkürlich erscheint (BGHSt 31, 389, 392; vgl. auch BGH bei Holtz MDR 1981, 455; BGH, Urt. vom 9. Mai 1961 - 1 StR 103/60 -, UA S. 5; vom 7. November 1979 - 2 StR 398/79 -, UA S. 617 und vom 11. April 1979 - 1 StR 752/77 -, UA S. 7; Kissel GVG 2. Aufl. § 60 Rdn. 13; a.A. Frisch NStZ 1984, 86; zweifelnd Katholnigg JR 1983, 520).
  • BGH, 07.06.1983 - 4 StR 9/83

    Voraussetzungen der Entwicklung einer Hilfsstrafkammer zu einer unstatthaften

    Etwas anderes würde nur gelten, falls die Entscheidung über die Errichtung der Hilfsstrafkammer von Willkür beeinflußt gewesen wäre, etwa, weil eine dauernde Mehrbelastung des Gerichts bereits offen zutage gelegen hätte (BGH, Urteil vom 9. Mai 1961 - 1 StR 103/60) und aus diesem Grund ein Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 16 Satz 2 GVG) angenommen werden müßte (vgl. BGHSt 26, 206, 211; BGH, Urteil vom 7. November 1979 - 2 StR 398/79; BGH, Urteil vom 17. Februar 1981 - 1 StR 546/80 - bei Holtz MDR 1981, 455).
  • BGH, 29.11.1977 - 1 StR 582/77

    Verurteilung wegen Hehlerei - Anordnung der Einziehung einer Briefgrundschuld -

    Hehlerei kann allerdings nur an körperlichen Sachen begangen werden, nicht dagegen an Forderungen oder sonstigen Rechten (BGH, Urteil vom 9. Mai 1961 - 1 StR 103/60; Ruß in LK StGB 9. Aufl. § 259 Rdn. 2; Frank, StGB 18. Aufl. § 259 Erl. II).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht